Beseitigen durch:

Überflutung
Im Falle eines Brand- oder Wasserschadens stellte sich zunächst die Frage:
Ist der Schadensfall versichert oder nicht?
Ist der Schaden versichert, beauftragt der Versicherer eine Gutachtergesellschaft, die einen Gutachter rausschickt, der den Schaden begutachtet. Da solche Gesellschaften dauerhaft von demselben Versicherer beauftragt werden, entsteht nach der Sachverständigen-Ordnung ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, das rechtlich unzulässig ist und im Interesse des Auftraggebers nicht mehr unabhängig handeln und bewerten lässt.
Mit dem Begutachten des Schadens und dem Entscheiden, ob ein Versicherungsschaden vorliegt oder nicht, endet dann auch der Auftrag der Gutachtergesellschaft.
Im nächsten Schritt bietet sich der Versicherer auch gleich als koordinierender Schadensbegleiter an und vermittelt den Schaden an einen Schadensabwickler, der meist ebenso in einem dauerhaften wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer steht. Dessen Aufgaben bestehen darin, den Schaden so einfach wie nötig und so billig wie möglich organisatorisch zu beseitigen. Das Beseitigen des Schadens erfolgt dann über gewerkbezogene Einzelunternehmen, die oftmals nicht mal regionalen Ursprung haben. Der Geschädigte schließt unbewusst Werkverträge mit ihm unbekannten Handwerkern, deren fachliche Qualifikation er nicht mal kennt. Weder der Versicherer als lediglicher Regulierer noch der Schadensabwickler steht ausführungsbezogen in einem Werkvertragsverhältnis zum Versicherten.
Die Folge: Treten Schäden auf, sind dem Versicherten oftmals weder der richtige Firmenname noch die Adresse der einzelnen Handwerker bekannt. Auch weiß am Schluss plötzlich niemand mehr, wer was gemacht hat. Auch kommt es vor, dass im Sinne der Handwerksordnung Schwarzarbeit betrieben wird.
Der Versicherte bleibt dann oftmals auf Schäden sitzen.
Was man dagegen tun kann?
Einen überaus fachkundigen Sachverständigen hinzuziehen, der die vom Versicherer ausgewählten Handwerker fachlich und wirtschaftlich unter die Lupe nimmt und dessen Daten erfasst. Ordnungsgemäße, leistungsbezogene Werkverträge mit den Handwerkern schließt. Die Schadensabwicklung begleitet und die Leistungen fachlich abnimmt. Entsprechenden Schriftverkehr übernimmt und dokumentiert, wer was gemacht hat. Die Endabnahme mit den Handwerkern und Schadensabwickler vornimmt.
Die damit verbundenen Kosten sind in der Regel vom Versicherer zu regulieren.
Vereinbaren Sie im Schadensfall möglichst umgehend einen Beratungstermin!

Kanal überflutet

Rohrbruch

Brandschaden








