Beseitigen durch:

Überflutung
Im Falle eines Brandschadens oder Wasserschadens stellt sich die Frage:
Ist der Schaden versichert? Ja oder nein?
Im Versicherungsfall der Versicherer in der Regel einen Sachverständigen herausschnickt, der zu prüfen hat, ob es sich um einen versicherten Fall handelt oder nicht.
Sofern dieser feststellt, nicht, wäre es sinnvoll, den Sachverhalt über einen selbst beauftragten Sachverständigen begutachten zu lassen, der prüft, ob der Sachverständige des Versicherers richtig geurteilt hat oder nicht.
Hat der Sachverständige des Versicherers den Schaden anerkannt und ordnet diesen als Versicherungsschaden ein, bietet dieser an, einen Brand- oder Wasserschadensanierer zu vermitteln, der sich der Sache annimmt.
Hierzu haben sich mit den Jahrzehnten, mit vorteilsnehmender Unterstützung der Versicherer, überwiegend Franchiseunternehmen entwickelt, die sich die Märkte in der Brand- und Wasserschadensanierung unter sich aufteilen. Diese treten wiederum oftmals wenig eigenständig agierend auf und haben die Aufgabe, möglichst günstige Nachunternehmen zu rekrutieren, die die Schäden handwerksbezogen beseitigen. Dieses Vorgehen schafft gewollt für den Geschädigten ein undurchsichtiges Werkvertragsgeflecht, mit dem der oder die Geschädigte im Falle mangelhafter Leistungen nicht mal mehr nachvollziehen kann, wer welche Leistungen erbracht hat. Das erstrangig die Handwerksleistungen organisierende Unternehmen, schafft dazu gewollt keine klaren Werkvertragsvoraussetzungen. Am Ende, meist Jahre später, wird es dem Geschädigten schwerfallen, seine Mangelansprüche durchzusetzen.
Was ist zu tun:
Mit dem Schaden stets einen eigenen Bausachverständigen bzw. Baugutachter hinzuziehen, der von Beginn an die Schadensregulierung und -beseitigung begleitet und dafür Sorge trägt, dass erbrachte Leistungen ordnungsgemäß, im Sinne des neuesten Standes der Technik, hergerichtet werden. Dessen Kosten sind in der Regel gedeckt!
Folglich:
Wer somit erreichen will, im Chaos der Brand- und Wasserschadensanierung ordentliche bzw. ordnungsgemäße Leistungen zu erhalten, der sollte stets seinen eigenen Sachverständigen mit einbinden, der nicht im Zusammenhang mit dem Abwicklungsprozess des Versicherers steht. Anders, wird er erfahrungsgemäß mit hundertprozentiger Sicherheit erschöpfend keine sach- und fachgerechten Leistungen erhalten und es erfolgen willkürliche Anspruchskürzungen für Schäden, die ebenfalls vom Versicherer zu regulieren wären.
Erfahren Sie mehr dazu! Sie werden erstaunt sein, was Sie alles noch nicht wussten.

Kanal überflutet

Rohrbruch

Brandschaden
Geschädigt im Zuge einer Brand- und Wasserschadenssanierung?
Umgehend den sachverständigen Bauexperten hinzuziehen!








